Ablauf und Kosten
Ablauf der Hypnosetherapie
Nehmen Sie gerne per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu mir auf. Sofern ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen kann, sprechen Sie mir bitte auf meine Mailbox, ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Telefonisches Vorgespräch
In dem telefonischen Vorgespräch kann ich Ihnen erste Antworten auf Ihre Fragen geben und Sie gewinnen einen ersten Eindruck von mir. Selbstverständlich ist dieses Vorgespräch kostenfrei und dauert maximal 20 Minuten.
Persönliches Erstgespräch (90 Minuten)
In diesem Gespräch lernen wir uns gegenseitig kennen. Sie erfahren mehr über mich und meine Arbeitsweise und Sie beschreiben mir Ihre besondere Situation und Anliegen. In der Regel können Sie in diesem Termin erste Erfahrungen mit dem Erleben von Hypnose/Trance sammeln.
Im Anschluss entscheiden Sie in aller Ruhe, ob Sie mit mir arbeiten können und wollen – und umgekehrt.
Jede weitere Einzelsitzung (60 oder 90 Minuten)
Ab dem zweiten Termin startet Ihre eigentliche hypnotherapeutische Arbeit. Sie erlernen Hypnosetechniken, welche Sie auch selbstständig zu Hause anwenden können (Selbsthypnose). Spätestens nach dem zweiten oder dritten Termin werden Sie eine deutliche Wirkung der hypnotischen Prozesse spüren. Sie entscheiden selbst, wie häufig und in welchen Abständen Sie zu mir kommen möchten.
Kosten
In meiner Psychologischen Praxis für Selbstzahler investieren Sie in Ihre Gesundheit und in Ihr Wohlbefinden.
Eine Hypnosetherapiestunde (= 60 Minuten) für Einzelpersonen kostet 90 Euro.
Sofern Sie in einem Termin länger arbeiten möchten, berechne ich jede weiteren angefangenen 15 Minuten mit 20 Euro.
Mein Honorar bezahlen Sie bitte direkt im Anschluss Ihrer Hypnosetherapiestunde in bar.
Vorteile der reinen Privatleistung
Geringe Wartezeiten. In der Regel bekommen Sie innerhalb von 2 Wochen einen Termin bei mir.
Absoluter Datenschutz. Keine Weitergabe von Diagnosen an Ihre Krankenkasse (somit auch keine Nachteile bei z. B. Versicherungsverträgen etc.)
Therapiedauer
Da es sich bei der selbstorganisatorischen Hypnosetherapie um ein äußerst effektives und zielgerichtetes Kurzzeitverfahren handelt, sind in den meisten Fällen 3 – 10 Sitzungen ausreichend. Die Therapiedauer hängt aber natürlich auch von Ihrem individuellen Therapieziel und Ihrer Mitarbeit ab.
Absage / Storno
Sofern Sie mir einen Termin absagen müssen, können Sie dies kostenfrei bis 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin tun. Für Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich 80% meines Honorars, sofern ich diesen Termin nicht neu belegen kann.
Wichtig
Bitte klären Sie körperliche / medizinische Erkrankungen vor einer Sitzung unbedingt erst mit einer Fachperson (Arzt) ab. Die Termine bei mir ersetzen in keiner Weise den Besuch bei einem Arzt. Die Hypnosetherapie ist aber eine hoch effektive und hilfreiche Ergänzung/Unterstützung medizinischer Maßnahmen.
Möglichkeit der Kostenerstattung (Krankenkassen, Beihilfe und Steuer)
- Bisher übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine Hypnosetherapie nicht. Jedoch lohnt sich ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse vor Therapiebeginn, denn in einzelnen Fällen kann Ihre Kasse Sie durch eine Kostenbeteiligung unterstützen.
- Bei den Privatkassen ist die Kosten-Übernahmeregelung ganz unterschiedlich. Oft werden die hypnotherapeutischen Behandlungen ganz oder anteilig erstattet. Auch hier lohnt sich ein Anruf bei Ihrer Kasse vor Therapiebeginn.
- Bei einer Zusatzversicherung ist es wichtig, dass therapeutische Behandlungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in den Leistungen enthalten sind. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen dann eine Rechnung, welche um die Ziffern gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit verschlüsselten diagnostischen Angaben nach ICD10 Kapitel V (F) ergänzt sind.
Unabhängig davon, wie Sie versichert sind, erstelle ich Ihnen gerne eine Rechnung , welche Sie dann selbst zur (Teil-)Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Das Finanzamt
Auch lohnt es sich vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrem Steuerberater und/oder Ihrem Finanzamt aufzunehmen. In vielen Fällen können die Kosten für Therapie ggf. in der „Steuererklärung“ als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
Dazu schreibt die Heilpraktiker-Zeitschrift:
„PARACELSUS“ 2014-01, S. 58: „Heilpraktikerrechnungen für Psychotherapie sind absetzbar. Patientinnen und Patienten können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sogenannte Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u. U. ihre Steuerlast mindern!
Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte und medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.“ (siehe auch: www.finanztip.de/krankheitskosten/)
Wichtig:
Alle Informationen sind ausdrücklich nur Tipps und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr!